Zum Inhalt springen
Einblick · Sichtbarkeit

Google-Bewertungen auf der Website einbinden: drei Wege

6 Min. LesezeitDaniel Narum
Google-Bewertungen auf der Website einbinden: drei Wege

Widget, Google-Karte oder eigene Einbindung per Schnittstelle: welche Wege es gibt, was der Datenschutz verlangt und welche Regeln Google selbst vorgibt.

Wer dich nicht kennt, liest zuerst, was andere über dich sagen. Deine Google-Bewertungen stehen dafür bereit, aber eben bei Google und nicht auf deiner Website. Deshalb fragen mich viele Kunden, wie die Sterne auf die eigene Seite kommen. Es gibt drei brauchbare Wege und einen, den ich dir ausrede. Dazu kommen Regeln vom Datenschutz, vom Wettbewerbsrecht und von Google selbst.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern meine Praxis als Dienstleister.

Welche Wege gibt es, Google-Bewertungen einzubinden?

Ein fertiges Widget. Viele Anbieter verkaufen Bausteine, die deine Bewertungen in einem Slider oder einer Kachel zeigen. Du fügst ein Stück Code ein, fertig. Der Haken: Oft lädt dieser Code im Browser deiner Besucher Daten vom Anbieter und Bilder von Google nach. Dazu gleich mehr.

Die Google-Karte mit deinem Eintrag. Eine eingebettete Google-Karte zeigt dein Profil mit Sternen und Anzahl. Das ist schnell eingerichtet, zeigt aber keine einzelnen Stimmen, und auch hier lädt der Browser deiner Besucher alles direkt von Google.

Eine eigene Einbindung über die Schnittstelle. Google bietet mit der Places API eine offizielle Schnittstelle, über die ein Server Durchschnitt, Anzahl und Bewertungen abfragen kann. Dein eigener Server holt die Daten und liefert sie mit deiner Seite aus. Die Bewertungen sehen dann aus wie der Rest deiner Website. Eine Einschränkung: Die Schnittstelle liefert höchstens fünf Bewertungen je Abfrage, Google wählt sie nach Relevanz aus.

Der Screenshot, den ich dir ausrede. Ein Bild von deinen Sternen ist sofort veraltet, für Screenreader und Suchmaschinen nicht lesbar und für Besucher nicht nachprüfbar. Abgetippte Zitate ohne Verweis auf die Quelle haben dasselbe Problem. Wer Vertrauen zeigen will, sollte dafür nichts tun, was misstrauisch macht.

Was sagt der Datenschutz dazu?

Bei Widget und Karte lädt der Browser deiner Besucher Inhalte direkt von fremden Servern. Dabei geht mindestens die IP-Adresse an den Anbieter, und bei Google an ein Unternehmen mit Sitz in den USA. Das Landgericht München I hat 2022 in einem viel zitierten Fall entschieden, dass die Weitergabe der IP-Adresse an Google beim Laden von Schriften ohne Einwilligung unzulässig war, und dem Kläger Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil betraf Google Fonts, nicht Bewertungen. Die Frage dahinter ist aber dieselbe: Darf deine Seite Daten deiner Besucher an Dritte schicken, bevor die zugestimmt haben?

Bei Widget und Karte heißt die Antwort deshalb meistens: nur nach Einwilligung, also hinter dem Cookie-Banner. Wer nicht zustimmt, sieht die Bewertungen nicht. Bei der eigenen Einbindung über den Server fragt nur dein Server bei Google an, nicht der Browser deiner Besucher. Für den Text der Bewertungen entsteht dann keine Verbindung zwischen Besucher und Google. Bei den Profilbildern der Verfasser sieht es anders aus, denn die liegen bei Google und werden beim Anzeigen von dort geladen.

Was erlaubt Google, und was nicht?

Google hat für die Places API eigene Regeln. Drei davon betreffen Bewertungen direkt:

  1. Verfasser nennen. Wer Bewertungen anzeigt, muss den Verfasser würdigen, wenn Platz ist mit Profilbild, Name und Link auf das Profil. Bei wenig Platz verlangt Google mindestens das Profilbild.
  2. Google als Quelle zeigen. Die Herkunft wird mit dem Google-Maps-Logo kenntlich gemacht, bei wenig Platz reicht der Text „Google Maps“.
  3. Nicht dauerhaft speichern. Inhalte der Schnittstelle dürfen nicht vorab geladen, zwischengespeichert oder gespeichert werden, außer in den erlaubten Ausnahmen. Dauerhaft speichern darf man die Place ID, also die Kennung deines Eintrags.

Für die Suchergebnisse gilt eine weitere Regel: Sternchen in den Suchergebnissen über strukturierte Daten gibt es für Unternehmensseiten nicht, wenn das Unternehmen die Bewertungen über sich selbst kontrolliert. Und Google schreibt ausdrücklich, dass Bewertungen anderer Websites nicht zusammengeführt werden sollen. Google-Bewertungen als eigene Sternebewertung im Code deiner Seite auszugeben, bringt also keine Sterne in den Suchergebnissen und widerspricht dieser Richtlinie.

Und dann ist da noch die wichtigste Regel: Die Bewertungen selbst müssen echt sein. Google entfernt Rezensionen, für die es eine Gegenleistung gab, und verbietet, gezielt nur um positive Bewertungen zu bitten oder negative zu verhindern. Um ehrliche Bewertungen bitten darfst du.

Was verlangt das Wettbewerbsrecht?

Zeigst du Bewertungen auf deiner Website, musst du nach § 5b Abs. 3 UWG offenlegen, ob und wie du sicherstellst, dass die Bewertungen von Kunden stammen, die deine Leistung tatsächlich genutzt haben. Bei Google-Bewertungen prüfst du das selbst in der Regel nicht. Dann gehört ein kurzer, ehrlicher Satz neben die Bewertungen, etwa: „Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil. Wir prüfen nicht, ob die Verfasser unsere Leistung genutzt haben.“

So mache ich es

Nachdem ich die Regeln von Google für diesen Artikel genau gelesen hatte, habe ich meine eigene Umsetzung geändert. Bis Oktober 2026 hat ein Programm auf meinem Server die Bewertungen täglich bei Google abgeholt und gespeichert. Genau das untersagt Google: Inhalte der Schnittstelle dürfen nicht gespeichert werden. Ein Abruf bei jedem Seitenaufruf wäre erlaubt, kostet aber Geld pro Abruf, bei einer gut besuchten Seite schnell mehrere hundert Euro im Monat.

Deshalb zeigen meine Websites und die meiner Kunden heute keine Bewertungstexte mehr, sondern einen deutlichen Link „Bewertungen auf Google ansehen“. Wer ihn anklickt, liest alle Bewertungen dort, wo sie entstanden sind, und kann selbst eine schreiben. Erst beim Klick verbindet sich der Browser mit Google. Es gibt kein Widget, kein fremdes Skript und keine eigene Sternebewertung im Code der Seite.

Was nicht geht: Bewertungen schönen, auswählen, was gefällt, oder Sterne ohne Quelle zeigen. Wenn du noch wenige Bewertungen hast, ist das kein Grund, sie zu verstecken. Ein Betrieb mit zwölf echten Stimmen wirkt glaubwürdiger als einer mit fünf Sternen aus dem Nichts.

Was das für dich heißt

Du hast schon ein Widget auf der Seite. Öffne deine Website in einem privaten Fenster, lehne alle Cookies ab und schau, ob die Bewertungen trotzdem erscheinen. Wenn ja, lädt das Widget vermutlich ohne Einwilligung von fremden Servern. Das solltest du klären.

Du willst Bewertungen neu einbinden. Entscheide zuerst, ob du sie auch ohne Einwilligung zeigen willst. Dann bleibt der Link auf dein Google-Profil, oder die Einbindung über den Server mit Abruf bei jedem Seitenaufruf, mit Profilbild, Name und Quellenangabe und dem Satz nach § 5b UWG. Rechne vorher aus, was die Abrufe kosten.

Du hast noch kaum Bewertungen. Bitte zufriedene Kunden direkt nach dem Auftrag um eine ehrliche Bewertung, ohne Gegenleistung. Das ist der einzige Weg, der dauerhaft trägt.

Wie Bewertungen auf einer Handwerker-Website wirken, zeige ich auf meiner Seite Website für Handwerker. Wenn du deine eigene Website planst, erzähl mir im Briefing, was du vorhast. Du siehst deine Website, bevor du zahlst.

Quellen

Weiterlesen

Du hast ein Vorhaben?

Erzähl mir davon, kurz per Nachricht oder direkt im Briefing mit kostenloser Vorschau. Website, Verwaltung oder Chat: der erste Schritt ist derselbe.